Rechtsanwalt    Jörg Recktenwald

Kanzlei für Arbeitsrecht und Unternehmen

Arbeitsrechtliche Hilfe für Arbeitnehmer/innen

Bild Kanzlei Recktenwald - Arbeitsrecht für Arbeitnehmer/innen

... am besten mit professioneller Unterstützung!


Sie stehen in Ihrem Arbeitsverhältnis vor einer arbeitsrechtlichen Herausforderung? Sie haben ggf. eine Kündigung erhalten oder müssen sonstige Ansprüche und Ihre Rechte durchsetzen?

 

Sie suchen dafür einen kompetenten Anwalt, der Ihnen zuhört und sich engagiert für Ihre Interessen einsetzt?

Dann sind Sie bei mir richtig!

Sei es eine Kündigung (Die 3 wichtigsten Schritte bei Erhalt einer Kündigung finden Sie unten auf der Seite: Mein "3 x 3 bei Kündigung"), eine Abmahnung, eine unklare Vertragsklausel, die Durch-setzung einer strittigen Forderung, arbeits- oder tarifvertragliche Ansprüche, Vergütung, Zeugnis oder andere Fragen rund um Ihr Arbeitsverhältnis – solche Themen erfordern einen Spezialisten, der nicht nur das Fachwissen, sondern auch das nötige Fingerspitzengefühl mitbringt.

Kurz: Sie benötigen einen Anwalt, der Ihre individuelle Situation versteht und sich kompetent und engagiert für Ihre Rechte einsetzt!

Als erfahrener Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt im Arbeitsrecht berate und vertrete ich Sie gerne in allen rechtlichen Belangen des Arbeitsrecht. Ganz nach Bedarf unterstütze ich Sie außergerichtlich, aber auch in der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Rechte.

Das Besondere an meiner Kanzlei in diesem Bereich und Ihr Vorteil?

Arbeitsrecht interessiert und beschäftigt mich schon seit meinem Studium und damit insgesamt jetzt schon seit rund 30 Jahren - und in unterschiedlichen beruflichen Stationen auch aus verschiedenen Blickwinkeln. In meiner Kanzlei habe ich mich ganz bewußt dafür entschieden, als Anwalt für beide Seiten, also sowohl für Arbeitgeber als auch für Sie als Arbeitnehmer/in, tätig zu sein!
Ich bin fest davon überzeugt, dass gerade diese Vielseitigkeit meiner Tätigkeit einen unschätzbaren Vorteil für meine Mandanten darstellt. Abhängig vom jeweiligen Mandanten muss ich dabei immer wieder die Blickrichtung ändern und ggf. andere Strategien ergreifen.
Anders als bei einer "Spezialisierung" nur für eine Seite ermöglicht mir der damit verbundene, ständige Perspektivenwechsel, sowohl die Anliegen von Arbeitnehmern als auch die Interessen von Arbeitgebern tiefgründig zu verstehen. Dieses Wissen und diese Erfahrung setze ich gezielt für Ihre Belange ein.

Was sind typische Themen und Fragen im Arbeitsrecht, zu denen Sie bei uns Hilfe bekommen?

Das Arbeitsrecht umfasst ein sehr weites Feld unterschiedlicher Themen und Fragestellungen. Diese will ich daher hier nur stichwortartig und ohne Anspruch auf Vollständigkeit  aufführen.
Haben Sie also z.B. Fragen bzw. benötigen Sie Unterstützung zu den Themen:

  • Kündigung - außerordentlich, fristlos, ordentlich, betriebsbedingt, verhaltensbedingt, personenbedingt (--> Zu den 3 wichtigsten Schritten bei Kündigung unten mehr)
  • Änderungskündigung
  • Kündigungsschutz
  • Kündigungsschutzklage
  • Aufhebungsvertrag
  • Abfindung
  • Abmahnung
  • Abwicklungsvertrag
  • Änderungsvereinbarung im bestehenden Arbeitsverhältnis
  • Arbeitsunfähigkeit, „Krankenschein“
  • Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit
  • Arbeitszeugnis
  • Arbeitszeit, Zeiterfassung
  • Datenschutz
  • Entgeltfortzahlung
  • Mobbing
  • Wiedereingliederung
  • Urlaubsgeld
  • Weihnachtsgeld
  • Sonderzahlung
  • Arbeitsvertrag
  • Vergütungsansprüche
  • Zeugnis, Zwischenzeugnis
  • Stellenwechsel
  • Prüfung oder Entwurf von Arbeitsvertrag und /oder Änderungsvereinbarung
  • …….
Bei uns finden Sie zu diesen und weiteren arbeitsrechtlichen Themen kompetente und schnelle Hilfe. Fragen Sie unverbindlich an!


Das "3 x 3 bei Kündigung":

Sie haben eine Kündigung erhalten?

Sie möchten wissen, was jetzt zu tun ist und was Sie beachten müssen?


Die Kündigung ist der wohl häufigste Fall arbeitsrechtlicher Streitigkeiten. Daher hier dazu etwas mehr.
Die Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses stellt regelmäßig eine sehr große Herausforderung dar und ist auch mit vielen Emotionen verbunden, nicht zuletzt geht es dabei um Ihr Einkommen und damit die wirtschaftliche Existenz! 

Daher ist es wichtig, hier richtig handeln. Das sollten Sie tun und beachten:

Einerseits müssen Sie bei Kündigung schnell tätig werden, um mögliche Nachteile zu vermeiden. Dabei müssen Sie vor allem auch kurze Fristen beachten!
Gleichzeitig gilt es, keine voreiligen Entscheidungen zu treffen und so ggf. selbst (zusätzliche) Nachteile zu verursachen.

Daher hier als Hilfe für Sie das wichtigste in Kürze, mein:

"3 x 3 bei Kündigung"

1. Ihre 3 wichtigsten Maßnahmen, die Sie sofort angehen müssen:

  1. Ruhe bewahren - treffen Sie keine voreiligen Entscheidungen!
  2. Meldung bei der Arbeitsagentur erledigen
  3. Entscheidung zum Umgang mit der Kündigung - Dabei Fristen beachten: 

Wollen Sie gegen die erhaltene Kündigung vorgehen, haben Sie dafür maximal 3 Wochen Zeit!
Handeln Sie daher rechtzeitig!

 

Aber der Reihe nach:

 

1. Ruhe bewahren - Treffen Sie keine voreiligen Entscheidungen!
Lassen Sie sich insbesondere nicht zu Vereinbarungen, Aufhebung-/Abwicklungsverträgen o.ä. drängen, ohne reifliche Überlegungszeit und ohne Kenntnis aller Folgen und möglicher Risiken.

2. Meldung Arbeitsagentur:
Melden Sie sich am besten sofort bei der zuständigen Agentur für Arbeit!
Die Meldung muss innerhalb von 3 Tagen ab Erhalt der Kündigung erfolgen, spätestens aber 3 Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Nur bei entsprechend langer Kündigungsfrist haben Sie also ggf. ausnahmsweise etwas mehr Zeit.
Bei verspäteter Meldung drohen Ihnen Nachteile, z.B. durch Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld! Rufen Sie daher immer gleich bei der Agentur für Arbeit an und klären Sie dort das weitere Vorgehen!

3. Entscheidung zum Umgang mit der Kündigung: Der wohl wichtigste Schritt

Achtung: Es gilt eine Klagefrist von 3 Wochen ab Erhalt der Kündigung!

Sie müssen sich also zeitnah entscheiden, wie Sie mit der Kündigung umgehen.

2. Ihre 3 grundsätzlichen Handlungsmöglichkeiten:

Prinzipiell haben Sie folgende 3 Möglichkeiten:

  1. Kündigungsschutzklage: Wirksamkeit der Kündigung durch Arbeitsgericht prüfen lassen, ggf. das Arbeitsverhältnis retten
  2. Mit dem Arbeitgeber verhandeln, z.B. um noch eine Abfindung zu erhalten.
  3. Wenn Sie nichts tun, wird die Kündigung wirksam.

 

Wollen Sie also gegen die Kündigung vorgehen, haben Sie nur maximal 3 Wochen Zeit!
Mittels einer sog. Kündigungsschutzklage können Sie die rechtliche Wirksamkeit der Kündigung vor dem Arbeitsgericht prüfen lassen. Sie können so ggf. Ihren Arbeitsplatz sichern oder vlt. noch eine Abfindung erhalten.
Klagefrist bedeutet dabei, dass die Klage spätestens innerhalb dieser Frist beim Arbeitsgericht eingehen muss! Handeln Sie also nicht zu spät.

Auch bei Verhandlungen mit dem Arbeitgeber dürfen Sie die Klagefrist auf keinen Fall aus den Augen verlieren! Haben Sie bis zum Fristablauf keine sichere Einigung erzielt und auch keine Klage eingereicht, hat der Arbeitgeber regelmäßig gar keine Veranlassung mehr, weiter zu verhandeln.

3. Die 3 Möglichkeiten, wie ich Sie dabei unterstützen kann:

Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, bin ich Ihnen gerne behilflich.
Dabei gibt es wiederum 3 Möglichkeiten, praktisch 3 "Stufen" der anwaltlichen Tätigkeit:

  1. Beratung: Im Rahmen einer (Erst-) Beratung erhalten Sie eine rechtliche Einschätzung und ich erkläre Ihnen ausführlich Ihre weiteren Möglichkeiten. Damit erhalten Sie eine fundierte Grundlage für Ihre Entscheidung zum weiteren Vorgehen.
  2. Außergerichtliche Vertretung: Wenn Sie nicht nur Beratung, sondern noch weitere Unterstützung benötigen, können Sie mich auch damit beauftragen. Ich vertrete Ihre Interessen nach Ihrem Auftrag auch außergerichtlich und verhandle zum Beispiel mit Ihrem Arbeitgeber, um die besprochene Lösung für Sie durchzusetzen.
  3. Gerichtliche Vertretung: Natürlich vertrete ich Sie auch im Klageverfahren vor dem Arbeitsgericht, um Ihr bestmögliches Ergebnis zu erreichen.

 

Innerhalb dieser 3 Stufen können Sie frei wählen, was Sie benötigen. Sie können also auch nach jeder Stufe stoppen. Auch Anwaltsgebühren fallen dabei nur für das an, was Sie tatsächlich beauftragen.

 

Über weitere Einzelheiten inklusive der jeweiligen Kostenregelungen kläre ich Sie selbstverständlich immer vor Auftragserteilung auf.

 

Kann ich Ihnen weiterhelfen?
Dann kontaktieren Sie mich umgehend!
Ich freue mich auf Ihre Anfrage.

 


Anruf
Karte
Infos