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Das „3 X 3 bei Kündigung“

17. März 2024
Categories
  • Allgemein
  • Arbeitsrecht
Tags
  • Ratgeber

Sie haben eine Kündigung erhalten?

Sie suchen einen Anwalt zum Thema Kündigung?

Sie möchten wissen, was jetzt zu tun ist und was Sie beachten müssen?

Die Kündigung ist der wohl häufigste Fall arbeitsrechtlicher Streitigkeiten. Die Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses stellt regelmäßig eine sehr große Herausforderung dar und ist auch mit vielen Emotionen verbunden, nicht zuletzt geht es dabei um Ihr Einkommen und damit die wirtschaftliche Existenz!

Daher ist es wichtig, hier richtig handeln. Das sollten Sie tun und beachten:

Einerseits müssen Sie bei Kündigung schnell tätig werden, um mögliche Nachteile zu vermeiden. Dabei müssen Sie vor allem auch kurze Fristen beachten!

Gleichzeitig gilt es, keine voreiligen Entscheidungen zu treffen und so ggf. selbst (zusätzliche) Nachteile zu verursachen.

3 sofortige
Maßnahmen

Ruhe bewahren - treffen Sie keine voreiligen Entscheidungen!

Lassen Sie sich insbesondere nicht zu Vereinbarungen, Aufhebung-/Abwicklungsverträgen o.ä. drängen, ohne reifliche Überlegungszeit und ohne Kenntnis aller Folgen und möglicher Risiken.

Meldung bei der Arbeitsagentur erledigen!

Melden Sie sich am besten sofort bei der zuständigen Agentur für Arbeit!

Die Meldung muss innerhalb von 3 Tagen ab Erhalt der Kündigung erfolgen, spätestens aber 3 Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Nur bei entsprechend langer Kündigungsfrist haben Sie also ggf. ausnahmsweise etwas mehr Zeit.

Bei verspäteter Meldung drohen Ihnen Nachteile, z.B. durch Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld! Rufen Sie daher immer gleich bei der Agentur für Arbeit an und klären Sie dort das weitere Vorgehen!

Entscheidung zum Umgang mit der Kündigung – dabei Fristen beachten!

Achtung: Es gilt eine Klagefrist von 3 Wochen ab Erhalt der Kündigung!

Sie müssen sich also zeitnah entscheiden, wie Sie mit der Kündigung umgehen.

Wollen Sie gegen die erhaltene Kündigung vorgehen, haben Sie dafür maximal 3 Wochen Zeit! Handeln Sie daher rechtzeitig!
✕

3 mögliche
Handlungen

Kündigungsschutzklage

Mittels einer sog. Kündigungsschutzklage können Sie die rechtliche Wirksamkeit der Kündigung vor dem Arbeitsgericht prüfen lassen. Sie können so ggf. Ihren Arbeitsplatz sichern oder vielleicht noch eine Abfindung erhalten.

Klagefrist bedeutet dabei, dass die Klage spätestens innerhalb dieser Frist beim Arbeitsgericht eingehen muss! Handeln Sie also nicht zu spät.

Mit dem Arbeitgeber verhandeln

Zum Beispiel um noch eine Abfindung zu erhalten.

Auch bei Verhandlungen mit dem Arbeitgeber dürfen Sie die Klagefrist auf keinen Fall aus den Augen verlieren! Haben Sie bis zum Fristablauf keine sichere Einigung erzielt und auch keine Klage eingereicht, hat der Arbeitgeber regelmäßig gar keine Veranlassung mehr, weiter zu verhandeln.

Wenn Sie nichts tun, wird die Kündigung wirksam

Wollen Sie gegen die Kündigung vorgehen, haben Sie nur maximal 3 Wochen Zeit!

3 empfohlene
Angebote von mir

Beratung

Im Rahmen einer (Erst-) Beratung erhalten Sie eine rechtliche Einschätzung und ich erkläre Ihnen ausführlich Ihre weiteren Möglichkeiten. Damit erhalten Sie eine fundierte Grundlage für Ihre Entscheidung zum weiteren Vorgehen.

Außergerichtliche Vertretung

Wenn Sie nicht nur Beratung, sondern noch weitere Unterstützung benötigen, können Sie mich auch damit beauftragen. Ich vertrete Ihre Interessen nach Ihrem Auftrag auch außergerichtlich und verhandle zum Beispiel mit Ihrem Arbeitgeber, um die besprochene Lösung für Sie durchzusetzen.

Gerichtliche Vertretung

Natürlich vertrete ich Sie auch im Klageverfahren vor dem Arbeitsgericht, um Ihr bestmögliches Ergebnis zu erreichen.

Innerhalb dieser 3 Stufen können Sie frei wählen, was Sie benötigen. Sie können also auch nach jeder Stufe stoppen. Auch Anwaltsgebühren fallen dabei nur für das an, was Sie tatsächlich beauftragen.

Über weitere Einzelheiten inklusive der jeweiligen Kostenregelungen kläre ich Sie selbstverständlich immer vor Auftragserteilung auf.

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